Gültige AGB für alle Leistungen der SolarTech Deutschland GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SolarTech Deutschland GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
4.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, gleichwertige Materialien und Komponenten zu verwenden, sofern diese den technischen Anforderungen entsprechen.
5.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen vor, soweit sich die Kosten für Material, Löhne oder andere Kostenfaktoren erhöhen.
5.3 Zahlungsbedingungen:
5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
6.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
6.3 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
7.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind.
7.2 Der freie Zugang zur Baustelle und zu den Installationsorten muss gewährleistet sein.
7.3 Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig vom Auftraggeber einzuholen.
7.4 Bei Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers können Mehrkosten berechnet werden.
8.1 Die Abnahme der Anlage erfolgt nach Fertigstellung und erfolgreicher Inbetriebnahme.
8.2 Kleinere Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
9.1 Für Installationsarbeiten gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme.
9.2 Für Photovoltaik-Module gelten die Herstellergarantien (in der Regel 20-25 Jahre Leistungsgarantie).
9.3 Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Austausch.
9.4 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, natürlichen Verschleiß oder höhere Gewalt.
10.1 Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.4 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
Stand: Juli 2025